Rehasport AOK

Rehasport über die AOK

Das sollten Sie wissen.
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Stefanie Exner

Abrechnungswesen Rehasport

Aktualisiert am: 1. Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze

Rehasport bei der AOK beantragen

Wer bei der AOK versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese wird ausgestellt, wenn Rehasport medizinisch notwendig ist, zum Beispiel bei chronischen Beschwerden, nach Operationen, bei orthopädischen Einschränkungen, Herz- Kreislauf- Erkrankungen oder einer drohenden beziehungsweise bestehenden Behinderung.

Die Ärztin oder der Arzt legt auf der Verordnung fest, welche Maßnahme empfohlen wird, wie viele Einheiten notwendig sind und wie häufig pro Woche trainiert werden soll. Rehasport verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz und soll unter anderem Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit verbessern, beispielsweise mit Gymnastik, Bewegungsspiele, Schwimmen und Leichtathletik. Einen detaillierten Überblick zu Bedeutung, Ablauf und Vorteilen von Rehasport finden Sie in unserem separaten Artikel.

Nach Erhalt der Verordnung sollte geprüft werden, welche Regelung bei der zuständigen regionalen AOK gilt. Viele Versicherte müssen die Verordnung vor Beginn bei ihrer AOK einreichen und die Kostenübernahme abwarten. Einige regionale AOKs verzichten inzwischen jedoch auf eine vorherige Genehmigung. Deshalb sollte vor dem Start kurz geklärt werden, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder ob die ärztliche Verordnung direkt beim anerkannten Anbieter vorgelegt werden kann.

Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme

Die AOK übernimmt Rehasport, wenn die Maßnahme notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen Übungseinheiten so lange, wie alle Voraussetzungen erfüllt sind. Richtwerte ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Im Regelfall werden 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten verordnet. Bei bestimmten Erkrankungen kann der Umfang abweichen. Für Herzsportgruppen gelten häufig besondere Regelungen, zum Beispiel 90 Einheiten innerhalb von 24 Monaten, je nach Krankheitsbild und Schwere der Erkrankung können auch andere Richtwerte gelten.

Funktionstraining ist vom Rehasport zu unterscheiden. Während Rehasport ganzheitlich ausgerichtet ist, konzentriert sich Funktionstraining stärker auf einzelne Körperbereiche wie Muskeln oder Gelenke. Die AOK beschreibt Funktionstraining als Maßnahme, die vor allem mit Krankengymnastik und Ergotherapie arbeitet. Verordnet wird es in der Regel für 12 Monate, bei schwerer Beeinträchtigung auch für 24 Monate.

Worauf Versicherte bei Verordnung und Anbieterwahl achten sollten

Vor Beginn sollte die Verordnung vollständig und gut lesbar sein. Wichtig sind vor allem Diagnose, medizinische Begründung, Rehabilitationsziel, Art der Maßnahme, Anzahl der Einheiten und empfohlene Trainingshäufigkeit. Falls bereits ein passender Anbieter gefunden wurde, kann dieser häufig direkt auf der Verordnung eingetragen werden.

Der Rehasport muss bei einem anerkannten Anbieter stattfinden. Nicht jedes Fitnessstudio, jede Physiotherapiepraxis oder jeder Sportverein darf Rehasport zulasten der Krankenkasse abrechnen. Versicherte sollten daher vor dem Start klären, ob das Angebot offiziell anerkannt ist und mit der AOK abgerechnet werden kann.

Da die AOK aus mehreren regionalen Krankenkassen besteht, lohnt sich außerdem ein kurzer Blick auf die zuständige AOK vor Ort. Bei einzelnen AOKs gibt es erleichterte Verfahren: Die AOK Baden Württemberg verzichtet zum Beispiel auf eine vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung für Rehasport und Funktionstraining, sofern die Therapie medizinisch notwendig ist. Auch bei der AOK Rheinland/ Hamburg gilt seit dem Verordnungsdatum 1. Januar 2025 ein Verzicht auf das vorherige Genehmigungsverfahren für Erst- und Folgeverordnungen.

Folgeverordnung, Verlängerung und wichtige Hinweise

Eine Folgeverordnung kann grundsätzlich möglich sein, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Sie wird jedoch nicht automatisch bewilligt. Entscheidend sind die ärztliche Einschätzung, die medizinische Begründung und die Prüfung der zuständigen AOK beziehungsweise die regional geltenden Regelungen.

Wichtig ist der Grundgedanke des Rehasports: Die Maßnahme soll Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Versicherte sollen lernen, Bewegung langfristig und eigenverantwortlich in ihren Alltag zu integrieren. Nach Ablauf der Verordnung kann es deshalb sinnvoll sein, die erlernten Übungen selbstständig fortzuführen oder ein weiterführendes Bewegungsangebot zu nutzen.

Wenn die bewilligten Einheiten nicht im vorgesehenen Zeitraum absolviert werden können, ein Anbieterwechsel nötig ist oder Unsicherheit über eine Folgeverordnung besteht, sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen AOK aufgenommen werden. So lässt sich klären, ob eine Verlängerung möglich ist, welche Einheiten noch offen sind und wie der weitere Ablauf geregelt wird.

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