Customer Relationship Management des RehaVitalisPlus e.V.
Wer bei der Techniker Krankenkasse versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese wird in der Regel vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt, wenn Rehasport aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.
Häufig wird dafür das Formular 56 genutzt. Darin werden unter anderem die Diagnose, die empfohlene Rehasport Art, der Leistungsumfang und die Trainingshäufigkeit festgehalten. Nach Erhalt der Verordnung muss diese bei der TK eingereicht werden.
Das geht besonders bequem über „Meine TK“ oder über die TK- App. Dort kann die Verordnung über eine Nachricht an die TK mit dem Stichwort „Rehasport“ hochgeladen werden. Alternativ kann die Verordnung per Post an die Techniker Krankenkasse geschickt werden.
Wichtig ist: Mit dem Rehasport sollte erst begonnen werden, wenn die Genehmigung der TK vorliegt. Erst dann ist sichergestellt, dass die Kosten für die verordnete Maßnahme übernommen werden.
Bevor die Verordnung bei der TK eingereicht wird, sollten Versicherte prüfen, ob alle Angaben vollständig und gut lesbar sind. Die TK weist darauf hin, dass beide Seiten der Verordnung vollständig eingereicht werden müssen. Außerdem sollte die Verordnung unterschrieben sein.
Wer bereits einen passenden Anbieter gefunden hat, kann diesen ebenfalls eintragen. Wichtig ist außerdem, dass der gewählte Anbieter für Rehasport zugelassen ist. Rehasport kann zum Beispiel in Sportvereinen, Reha Zentren, Physiotherapie Zentren, Fitnessstudios oder Schwimmbädern angeboten werden, sofern dort anerkannte Rehasport Gruppen bestehen.
Die Kosten werden bei zugelassenen Anbietern in der Regel direkt mit der TK abgerechnet, sodass für Versicherte kein Eigenanteil entsteht.
Parallel zur Einreichung der Verordnung können Versicherte bereits nach einem geeigneten Rehasport Anbieter in der Nähe suchen. Das ist sinnvoll, weil freie Kursplätze je nach Region und Anbieter nicht immer sofort verfügbar sind.
Sobald sowohl die Bewilligung der TK als auch ein freier Platz beim Anbieter vorliegen, kann der Rehasport beginnen. Die Kurse finden meist in Gruppen statt und werden von qualifizierten Übungsleitern betreut.
Ziel ist es, Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination zu verbessern. Gerade bei Rückenbeschwerden, orthopädischen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen oder nach Operationen kann Rehasport helfen, wieder mehr Sicherheit und Aktivität im Alltag zu gewinnen.
Versicherte sollten möglichst regelmäßig teilnehmen, damit die Maßnahme den gewünschten gesundheitlichen Nutzen entfalten kann. Falls Termine aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen nicht wie geplant wahrgenommen werden können, sollte frühzeitig Kontakt zur TK oder zum Anbieter aufgenommen werden.
Wenn die genehmigten Einheiten nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums absolviert werden können, sollten Versicherte sich rechtzeitig bei der TK melden. In bestimmten Fällen kann die Bewilligung verlängert werden. Die TK weist ausdrücklich darauf hin, dass Versicherte sich melden sollen, wenn sie nicht alle Trainingseinheiten in der vorgegebenen Zeit schaffen.
Auch eine Folgeverordnung kann grundsätzlich möglich sein, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Dafür ist erneut eine ärztliche Einschätzung erforderlich. Die Techniker Krankenkasse prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine weitere Kostenübernahme erfüllt sind. Eine Folgeverordnung wird daher nicht automatisch genehmigt, sondern hängt immer vom individuellen Gesundheitszustand, der ärztlichen Begründung und der Prüfung durch die TK ab.
Ein Anbieterwechsel ist ebenfalls möglich. In diesem Fall sollte die TK darüber informiert werden, zu welchem Anbieter gewechselt werden soll. Außerdem benötigt die TK Angaben dazu, wann der letzte Termin beim bisherigen Anbieter stattgefunden hat und wie viele Einheiten bereits genutzt wurden. Dadurch kann die verbleibende Leistung korrekt weitergeführt werden.