Rehasport DAK

Rehasport über die DAK Gesundheit

Das sollten Sie wissen.
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Stefanie Exner

Abrechnungswesen Rehasport

Aktualisiert am: 1. Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze

Rehasport bei der DAK beantragen

Wer bei der DAK Gesundheit versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese kann ausgestellt werden, wenn körperliche Einschränkungen, chronische Beschwerden, Herzprobleme oder eine drohende beziehungsweise bestehende Behinderung vorliegen und Rehasport medizinisch sinnvoll ist. Ziel ist es, trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder besser am Arbeits- und Privatleben teilnehmen zu können. Einen umfassenden Ratgeber zum Thema findest du im Rehasportportal Ratgeber.

Wenn bereits ein geeigneter Anbieter gefunden wurde, kann dieser direkt auf der Verordnung eingetragen werden. Anschließend prüft die DAK den Antrag. Die Verordnung kann auf mehreren Wegen eingereicht werden: per Post an das zuständige Postzentrum DER DAK, über die DAK App durch Scannen der Verordnung oder direkt in einem DAK Servicezentrum vor Ort.

Wichtig ist, dass die Verordnung vollständig und gut lesbar ist. Enthalten sein sollten unter anderem Diagnose, Art der Maßnahme, Umfang der Einheiten und die empfohlene Trainingshäufigkeit. Erst wenn die Kostenübernahme geklärt ist, sollte mit dem Rehasport begonnen werden. Wer die Maßnahme mit einer Auszeit verknüpfen möchte, kann sich zudem über Gesundheitsreisen informieren.

Worauf Versicherte bei Verordnung und Anbieterwahl achten sollten

Vor dem Einreichen sollte geprüft werden, ob die Verordnung vollständig ausgefüllt ist. Wenn ein Anbieter schon feststeht, sollte dieser auf der Verordnung eingetragen werden. Das kann die weitere Bearbeitung erleichtern. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass es sich um ein anerkanntes Rehasport Angebot handelt, das mit der Krankenkasse abrechnen darf. Rehasport wird häufig von Sportvereinen und Behindertensportverbänden angeboten.

Funktionstraining wird laut DAK in der Regel von Sportvereinen oder Selbsthilfe Organisationen durchgeführt. Die DAK bietet Versicherten Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Anbieter an.Alternativ können auch Ärztinnen und Ärzte geeignete Angebote empfehlen.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zum Funktionstraining. Funktionstraining ist eine eigenständige Bewegungstherapie, die mit Mitteln der Krankengymnastik oder Ergotherapie arbeitet. Es zielt stärker auf Muskeln, Gelenke und innere Organe ab und findet häufig als Trocken- oder Rehasport Wassergymnastik statt. Die Dauer beträgt in der Regel 12 Monate; bei sehr schweren Beeinträchtigungen kann sie verlängert werden.

Folgeverordnung, Verlängerung und wichtige Hinweise

Eine Folgeverordnung kann grundsätzlich möglich sein, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Sie wird jedoch nicht automatisch bewilligt. Entscheidend sind die ärztliche Einschätzung, die medizinische Begründung und die Prüfung durch die DAK Gesundheit. Besonders wichtig ist dabei, dass Rehasport als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht ist und Versicherte nach Ende der Maßnahme möglichst eigenständig weiter trainieren sollen. Infos zum Übergang gibt es unter Rehasport nach der Reha.

Nach Abschluss des Rehasports oder Funktionstrainings können die erlernten Übungen zu Hause weitergeführt werden. Wer lieber weiterhin in einer Gruppe trainieren möchte, kann häufig entsprechende Kurse in Sportvereinen besuchen. Diese Kosten müssen nach Angaben der DAK in der Regel selbst getragen werden.

Sollten die bewilligten Einheiten nicht wie geplant genutzt werden können, der Anbieter gewechselt werden müssen oder Unsicherheit über eine mögliche Folgeverordnung bestehen, ist es sinnvoll, frühzeitig Kontakt mit der DAK aufzunehmen. So lässt sich klären, welche Einheiten noch offen sind, ob eine Verlängerung infrage kommt und wie der weitere Ablauf gestaltet werden kann.

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