1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.
Wer bei der BKK firmus versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt, wenn Rehasport medizinisch sinnvoll ist, zum Beispiel bei chronischen Beschwerden, nach einer Erkrankung, bei körperlichen Einschränkungen oder bei drohender beziehungsweise bestehender Behinderung. Eine Besonderheit bei der BKK firmus ist der Genehmigungsverzicht: Seit dem 1. Mai 2025 müssen Versicherte ihre Verordnung für Rehasport oder Funktionstraining nicht mehr vorab zur Genehmigung einreichen. Die BKK firmus erklärt ausdrücklich, dass Versicherte sich mit ihren Verordnungen unmittelbar an den Leistungserbringer wenden können und eine vorherige Kostenübernahmeerklärung entfällt. Der Ablauf ist dadurch besonders einfach: Ärztliche Verordnung ausstellen lassen, einen geeigneten anerkannten Anbieter suchen, Verordnung dort vorlegen und mit dem Rehasport starten. Trotzdem sollte vor Beginn geprüft werden, ob die Verordnung vollständig ausgefüllt ist und ob der Anbieter tatsächlich zur Abrechnung von Rehasport oder Funktionstraining berechtigt ist.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Rehasport medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Die BKK firmus beschreibt Rehabilitation allgemein als Maßnahmen, mit denen die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer angeborenen Behinderung möglichst beseitigt oder ausgeglichen werden sollen. Ziel ist es, Versicherte trotz Behinderung oder drohender Behinderung möglichst selbstständig am beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Leben teilhaben zu lassen.
Rehasport verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Er soll Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit verbessern und die Teilnehmenden dabei unterstützen, langfristig aktiver und belastbarer zu werden. Rehasport umfasst 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Bei bestimmten Krankheitsbildern, etwa im Herzsport, können abweichende Richtwerte gelten.
Vom Rehasport zu unterscheiden ist das Funktionstraining. Funktionstraining ist stärker auf einzelne Körperbereiche wie Muskeln oder Gelenke ausgerichtet und wird häufig als Trocken- oder Wassergymnastik durchgeführt. Auch hierfür gilt bei der BKK firmus seit dem 1. Mai 2025 der Genehmigungsverzicht für Erst- und Folgeverordnungen.
Auch wenn keine vorherige Genehmigung mehr erforderlich ist, sollte die ärztliche Verordnung sorgfältig geprüft werden. Wichtig sind vor allem Diagnose, medizinische Begründung, Art der Maßnahme, Anzahl der Einheiten, Trainingshäufigkeit und das Rehabilitationsziel. Fehlen Angaben oder ist die Verordnung unvollständig, kann es beim Anbieter oder bei der Abrechnung zu Rückfragen kommen. Besonders wichtig ist die Wahl eines anerkannten Leistungserbringers. Nicht jedes Fitnessstudio, jede Physiotherapiepraxis oder jeder Sportverein darf Rehasport zulasten der Krankenkasse abrechnen. Versicherte sollten deshalb vor dem Start klären, ob der Anbieter für Rehasport oder Funktionstraining zugelassen ist und ob freie Plätze in einer passenden Gruppe vorhanden sind. Der Genehmigungsverzicht bedeutet nicht, dass jede beliebige sportliche Aktivität übernommen wird. Entscheidend bleibt, dass eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt und die Maßnahme bei einem anerkannten Anbieter durchgeführt wird.
Eine Folgeverordnung ist bei der BKK firmus grundsätzlich möglich, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Wichtig ist dabei: Der Genehmigungsverzicht gilt ausdrücklich auch für Folgeverordnungen von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Versicherte müssen eine Folgeverordnung daher seit dem 1. Mai 2025 ebenfalls nicht mehr vorab zur Genehmigung bei der BKK firmus einreichen, sondern können sich damit direkt an einen Leistungserbringer wenden. Trotzdem wird eine Folgeverordnung nicht automatisch ausgestellt. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss erneut prüfen, ob Rehasport oder Funktionstraining weiterhin medizinisch notwendig ist. Entscheidend sind der aktuelle Gesundheitszustand, bestehende Einschränkungen und das weitere Rehabilitationsziel. Wenn Einheiten nicht im vorgesehenen Zeitraum absolviert werden können, ein Anbieterwechsel notwendig wird oder Unsicherheit über den weiteren Ablauf besteht, sollten Versicherte frühzeitig Kontakt mit dem Anbieter oder der BKK firmus aufnehmen. So lässt sich klären, welche Einheiten noch offen sind, ob eine neue Verordnung notwendig ist und wie der Rehasport sinnvoll fortgeführt werden kann.
(Quelle: BKK Firmus)