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Rehasport über die SBK

Das sollten Sie wissen.
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Bernd Schranz

1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.

Aktualisiert am: 26. August 2026
Das Wichtigste in Kürze

Rehasport bei der SBK beantragen

Wer bei der SBK versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt wird entschieden, ob Rehabilitationssport oder Funktionstraining geeignet ist und welche Art sowie Dauer der Maßnahme medizinisch sinnvoll sind. Nach dem ärztlichen Gespräch stellt die Praxis die entsprechende Verordnung aus. Eine Besonderheit bei der SBK ist der Verzicht auf die vorherige Genehmigung. Versicherte müssen die Verordnung also nicht zuerst an die Krankenkasse schicken und keine Kostenübernahmeerklärung abwarten. Stattdessen können sie die ärztliche Verordnung zusammen mit ihrer SBK-Gesundheitskarte direkt bei einer anerkannten Einrichtung ihrer Wahl vorlegen und dort mit dem Rehasport oder Funktionstraining beginnen. Trotzdem sollte vor dem Start geprüft werden, ob die Verordnung vollständig ausgefüllt ist und ob die Einrichtung tatsächlich zur Durchführung und Abrechnung von Rehasport oder Funktionstraining berechtigt ist.

Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme

Die SBK sichert die komplette Kostenübernahme für verordneten Rehabilitationssport oder verordnetes Funktionstraining zu. Für Versicherte entstehen laut SBK keine Kosten; die Einrichtung rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Rehasport ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die dabei helfen soll, die Lebensqualität zu steigern, Beschwerden zu reduzieren und den Organismus sowie das Muskel-Skelettsystem zu kräftigen. Gleichzeitig sollen Versicherte motiviert werden, die erlernten Bewegungen dauerhaft in ihren Alltag zu integrieren. Vom Rehasport zu unterscheiden ist das Funktionstraining. Dieses unterstützt vor allem bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Es wirkt mit Mitteln der Krankengymnastik und Ergotherapie gezielt auf Muskeln und Gelenke ein. Typische Trainingsformen sind Wasser- und Trockengymnastik als Gruppenübungen.

Worauf Versicherte bei Verordnung und Anbieterwahl achten sollten

Auch wenn keine vorherige Genehmigung durch die SBK notwendig ist, sollte die Verordnung sorgfältig geprüft werden. Wichtig sind vor allem Diagnose, Art der Maßnahme, Dauer beziehungsweise Umfang, empfohlene Trainingshäufigkeit und das Rehabilitationsziel. Fehlen Angaben, kann es beim Anbieter oder bei der Abrechnung zu Rückfragen kommen. Der Rehasport muss bei einer anerkannten Einrichtung stattfinden. Auch die behandelnde Arztpraxis kann bei der Suche nach einer passenden Gruppe helfen. Zusätzlich können sich Versicherte an ihre persönliche SBK-Kundenberatung wenden, wenn sie Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung benötigen.

Folgeverordnung, Verlängerung und wichtige Hinweise

Eine Folgeverordnung ist bei der SBK grundsätzlich möglich, wenn die Ärztin oder der Arzt weiterhin Rehasport oder Funktionstraining verordnet. Wichtig ist: Der Genehmigungsverzicht gilt ausdrücklich nicht nur für die erste Verordnung, sondern auch für alle weiteren ärztlich ausgestellten Folgeverordnungen. Versicherte müssen diese also ebenfalls nicht vorab von der SBK genehmigen lassen. Trotzdem wird eine Folgeverordnung nicht automatisch ausgestellt. Entscheidend ist, ob aus medizinischer Sicht weiterhin Bedarf besteht. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft daher erneut, ob Rehasport oder Funktionstraining sinnvoll und notwendig ist. Wenn Einheiten nicht wie geplant absolviert werden können, ein Anbieterwechsel nötig wird oder Unsicherheit über die richtige Einrichtung besteht, sollten Versicherte frühzeitig Kontakt mit dem Anbieter, der Arztpraxis oder der SBK aufnehmen. So lässt sich klären, wie viele Einheiten noch offen sind, ob eine neue Verordnung erforderlich ist und wie der Rehasport sinnvoll fortgeführt werden kann.

(Quelle: SBK)

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