Mobil Krankenkasse

Rehasport über die Mobil Krankenkasse

Das sollten Sie wissen.
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Bernd Schranz

1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.

Aktualisiert am: 6. Mai 2026
Das Wichtigste in Kürze

Rehasport bei der Mobil Krankenkasse beantragen

Wer bei der Mobil Krankenkasse versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Dafür wird das Formular Muster 56 genutzt. Die Verordnung wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt, wenn Rehasport oder Funktionstraining medizinisch sinnvoll ist, zum Beispiel bei körperlichen Einschränkungen, chronischen Beschwerden, nach einer Erkrankung oder bei drohender beziehungsweise bestehender Behinderung.

Der Ablauf ist wie folgt: Zunächst stellt die Arztpraxis den Antrag auf Kostenübernahme aus. Anschließend reichen Versicherte das Formular bei der Mobil Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft die Kostenübernahme und sendet den Antrag zurück. Danach wählen Versicherte einen zugelassenen Anbieter aus und geben den genehmigten Antrag dort ab. Die Abrechnung erfolgt anschließend direkt zwischen Anbieter und Mobil Krankenkasse. Wichtig ist deshalb: Mit dem Rehasport sollte erst begonnen werden, wenn die Kostenübernahme geprüft und der Antrag genehmigt zurückgesendet wurde. So ist sichergestellt, dass die Maßnahme ordnungsgemäß bewilligt ist und die Kosten übernommen werden.

Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für Rehasport und Funktionstraining, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet und bewilligt wurde. Ziel von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist es, Versicherten „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu bieten. Die Angebote sollen also nicht nur kurzfristig Beschwerden lindern, sondern auch dazu beitragen, langfristig mehr Bewegung und Eigenverantwortung in den Alltag zu integrieren.

Für den genehmigten Zeitraum übernimmt die Mobil Krankenkasse die vollständigen Kosten. Eine gesetzliche Zuzahlung fällt für die verordnete und bewilligte Leistung nicht an. Eine begleitende oder anschließende Mitgliedschaft beim Rehasportanbieter kann zwar sinnvoll sein, ist aber nicht Bestandteil der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Rehabilitationssport wird meist für bis zu 50 Einheiten innerhalb von 18 Monaten verordnet. Funktionstraining ist davon zu unterscheiden und wird meist für bis zu 12 Monate bewilligt. Beide Angebote finden in festen Übungsgruppen statt und werden von speziell ausgebildeten Übungsleitern oder Therapeutinnen angeleitet.

Worauf Versicherte bei Verordnung und Anbieterwahl achten sollten

Vor dem Einreichen sollte die Verordnung vollständig und gut lesbar sein. Wichtig sind vor allem Diagnose, medizinische Begründung, Art der Maßnahme, Anzahl der Einheiten, Trainingshäufigkeit und das Rehabilitationsziel. Fehlen Angaben, kann sich die Bearbeitung verzögern oder die Verordnung muss durch die Arztpraxis korrigiert werden.

Nach der Genehmigung wählen Versicherte einen zugelassenen Anbieter aus. Das ist besonders wichtig, denn nicht jedes Fitnessstudio, jeder Sportverein oder jede Physiotherapiepraxis darf Rehasport oder Funktionstraining zulasten der Krankenkasse abrechnen. Erst wenn der Anbieter anerkannt ist und die genehmigte Verordnung dort abgegeben wurde, kann die Abrechnung direkt mit der Mobil Krankenkasse erfolgen. Ebenfalls wichtig: Nicht jede Bewegungsform zählt als Rehasport oder Funktionstraining. Die Mobil Krankenkasse weist ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Leistungen nicht übernommen werden dürfen.

Folgeverordnung, Verlängerung und wichtige Hinweise

Eine Folgeverordnung kann grundsätzlich möglich sein, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Sie wird jedoch nicht automatisch ausgestellt oder bewilligt. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss erneut prüfen, ob Rehasport oder Funktionstraining weiterhin notwendig ist und die Verordnung entsprechend begründen.
Auch bei einer Folgeverordnung sollte der Antrag vor Beginn weiterer Einheiten bei der Mobil Krankenkasse eingereicht werden, da die Krankenkasse die Kostenübernahme prüft und den genehmigten Antrag zurücksendet. Erst danach sollte die Verordnung beim Anbieter abgegeben und mit den zusätzlichen Einheiten begonnen werden.
Wenn Einheiten nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums absolviert werden können, ein Anbieterwechsel nötig wird oder Unsicherheit über eine Verlängerung besteht, sollten Versicherte frühzeitig Kontakt mit der Mobil Krankenkasse oder dem Anbieter aufnehmen. So lässt sich klären, welche Einheiten noch offen sind, ob eine neue Verordnung notwendig ist und wie der Rehasport oder das Funktionstraining sinnvoll fortgeführt werden kann.

(Quelle: Mobil Krankenkasse)

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