1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.
Wer bei der VIACTIV Krankenkasse versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt, wenn Rehabilitationssport oder Funktionstraining medizinisch sinnvoll ist, zum Beispiel bei chronischen Beschwerden, nach einer Erkrankung, bei körperlichen Einschränkungen oder bei drohender beziehungsweise bestehender Behinderung.
Eine wichtige Besonderheit bei der VIACTIV ist der Genehmigungsverzicht: Seit dem 1. März 2025 muss die Verordnung nicht mehr vorab bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Stattdessen ergänzen Versicherte auf der ärztlichen Verordnung die Einrichtung, bei der sie den Rehasport durchführen möchten, und legen die Verordnung direkt beim Anbieter vor. Der Ablauf ist dadurch unkompliziert: Verordnung ausstellen lassen, anerkannten Anbieter auswählen, Anbieter auf der Verordnung eintragen und die Verordnung dort vorlegen. Trotzdem sollte vor Beginn geprüft werden, ob die Verordnung vollständig ausgefüllt ist und ob der Anbieter tatsächlich zur Durchführung und Abrechnung von Rehasport zugelassen ist.
Die VIACTIV unterstützt Versicherte mit Rehasport und Funktionstraining, wenn die Beweglichkeit zurückgewonnen oder erhalten werden soll. Die Maßnahmen kommen vor allem infrage, wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen und Bewegung unter fachlicher Anleitung die Rehabilitation unterstützen kann. Rehasport wirkt ganzheitlich und soll insbesondere Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit fördern. Die Übungen finden in Gruppen statt und werden von qualifizierten Übungsleiterinnen oder Übungsleitern durchgeführt. Funktionstraining ist davon abzugrenzen: Es konzentriert sich stärker auf bestimmte Körperbereiche, Muskeln oder Gelenke und wird häufig als Trocken- oder Wassergymnastik angeboten.
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und den geltenden Rahmenbedingungen. Meist umfasst Rehasport 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Bei Herzsportgruppen oder schweren Beeinträchtigungen können abweichende Richtwerte gelten. Funktionstraining wird üblicherweise für einen begrenzten Zeitraum verordnet, häufig für 12 Monate.
Auch wenn keine vorherige Genehmigung durch die VIACTIV mehr notwendig ist, sollte die Verordnung sorgfältig geprüft werden. Wichtig sind vor allem Diagnose, medizinische Begründung, Art der Maßnahme, Anzahl der Einheiten, Trainingshäufigkeit und das Rehabilitationsziel. Fehlen Angaben, kann es beim Anbieter oder bei der Abrechnung zu Rückfragen kommen.
Besonders wichtig ist die Wahl eines anerkannten Anbieters. Nicht jedes Fitnessstudio, jede Physiotherapiepraxis oder jeder Sportverein darf Rehasport zulasten der Krankenkasse abrechnen.
Eine Folgeverordnung oder Verlängerung kann grundsätzlich möglich sein, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss dann erneut prüfen, ob Rehasport oder Funktionstraining weiterhin erforderlich ist. Entscheidend sind der aktuelle Gesundheitszustand, bestehende Einschränkungen und das weitere Rehabilitationsziel.
Bei der VIACTIV ist wichtig: Seit März 2025 benötigen Versicherte auch bei einer Verlängerung ihres Rehasports oder Funktionstrainings keine vorherige Genehmigung mehr durch die Krankenkasse. Eine weitere Verordnung kann daher direkt beim passenden Anbieter vorgelegt werden, sofern sie vollständig und medizinisch begründet ist. Auch ein Anbieterwechsel ist seit März 2025 ohne Genehmigung der VIACTIV möglich. Versicherte können dafür eine Kopie der Verordnung direkt beim neuen Anbieter vorlegen. Wenn Unsicherheit besteht, ob ein Anbieter anerkannt ist, ob die Verordnung korrekt ausgefüllt wurde oder ob eine Folgeverordnung infrage kommt, sollten Versicherte frühzeitig Kontakt mit dem Anbieter oder der VIACTIV aufnehmen.
(Quelle: VIACTIV Krankenkasse)