Rehasport IKK Classic

Rehasport über die IKK classic

Das sollten Sie wissen.
Bild von Stefanie Exner
Stefanie Exner

Abrechnungswesen Rehasport

Aktualisiert am: 1. Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze

Rehasport bei der IKK classic beantragen

Wer bei der IKK classic versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese wird ausgestellt, wenn Rehasport aus medizinischer Sicht notwendig ist, zum Beispiel bei körperlichen Einschränkungen, chronischen Beschwerden, nach einer Erkrankung oder bei drohender beziehungsweise bestehender Behinderung.

Die IKK classic beschreibt Rehasport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen, die dabei helfen sollen, die eigene Gesundheit durch Bewegung nachhaltig zu verbessern. Die Maßnahmen finden in kleinen Gruppen unter fachkundiger Anleitung statt und werden auf Art und Schwere der jeweiligen Einschränkung sowie auf den persönlichen Gesundheitszustand abgestimmt. Erfahren Sie hier mehr über Bedeutung, Ablauf und Vorteile im Überblick.

Nach Erhalt der Verordnung sollte diese vollständig geprüft werden. Wichtig sind insbesondere Diagnose, medizinische Begründung, Art der Maßnahme, Anzahl der Einheiten und die empfohlene Trainingshäufigkeit. Anschließend kann die Kostenübernahme mit der IKK classic geklärt werden. Erst wenn die Verordnung inklusive Kostenübernahme geklärt ist, sollte mit dem Rehasport begonnen werden.

Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme

Die IKK classic übernimmt die Kosten für Rehasport und Funktionstraining, wenn die Therapie medizinisch notwendig ist. Die entsprechende Verordnung erhalten Versicherte von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt.

Rehasport soll ganzheitlich wirken und insbesondere Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit stärken. Geeignete Sportarten sind zum Beispiel Gymnastik, Schwimmen oder Bewegungsspiele. In der Regel verordnet die Ärztin oder der Arzt zunächst 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen.

Vom Rehasport zu unterscheiden ist das Funktionstraining. Dieses richtet sich stärker an Menschen mit Muskel- und Gelenkbeschwerden und nutzt Elemente der Krankengymnastik und Ergotherapie. Funktionstraining wird meist für 12 Monate mit wöchentlich ein bis zwei Übungseinheiten verordnet und häufig von regionalen Selbsthilfegruppen angeboten.

Worauf Versicherte bei Verordnung und Anbieterwahl achten sollten

Vor dem Start sollte unbedingt geprüft werden, ob der gewählte Anbieter anerkannt ist und Rehasport beziehungsweise Funktionstraining zulasten der Krankenkasse abrechnen darf. Nicht jedes Fitnessstudio, jede Praxis oder jeder Verein ist automatisch ein zugelassener Rehasport Anbieter.

Die IKK classic verweist für die Suche nach passenden Rehasport Angeboten unter anderem auf den Deutschen Behindertensportverband, den Bundesverband Rehabilitationssport, die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen sowie die AG Lungensport in Deutschland. Für Funktionstraining wird empfohlen, sich an regionale Selbsthilfegruppen zu wenden. Häufig kann auch die behandelnde Arztpraxis eine passende Kontaktstelle nennen.

Wichtig ist außerdem, dass die Verordnung zum Krankheitsbild passt. Rehasport ist eher ganzheitlich ausgerichtet, während Funktionstraining gezielter bei Beschwerden an Muskeln, Gelenken und Stütz- beziehungsweise Bewegungsorganen eingesetzt wird. Wer unsicher ist, welche Maßnahme geeignet ist, sollte dies vor Ausstellung der Verordnung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt klären.

Folgeverordnung, Verlängerung und wichtige Hinweise

Eine Folgeverordnung kann grundsätzlich möglich sein, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Sie wird jedoch nicht automatisch bewilligt. Entscheidend sind der aktuelle Gesundheitszustand, die ärztliche Einschätzung und die Frage, ob Rehasport oder Funktionstraining weiterhin medizinisch notwendig ist.

Wichtig ist der Gedanke der Hilfe zur Selbsthilfe: Rehasport und Funktionstraining sollen die Eigenverantwortung für die Gesundheit stärken und Teilnehmende dazu befähigen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen. Genau diesen Zweck hebt die IKK classic ausdrücklich hervor. Zur weiteren Unterstützung und aktiven Vorsorge können für Versicherte zudem spezielle Gesundheitsreisen eine sinnvolle Ergänzung sein.

Wenn die bewilligten Einheiten nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums absolviert werden können, ein Anbieterwechsel notwendig wird oder Unsicherheit über eine weitere Verordnung besteht, sollte frühzeitig Kontakt mit der IKK classic aufgenommen werden. So lässt sich klären, welche Einheiten noch offen sind, ob eine Verlängerung möglich ist und wie der weitere Ablauf geregelt wird.

Inhalt
Beitrag teilen:
Jetzt Rehasport-Standort
in der Nähe finden
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Weitere Krankenkassen