1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.
Wer bei der BAHN BKK versichert ist und Rehasport in Anspruch nehmen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese kann ausgestellt werden, wenn aufgrund einer Erkrankung, körperlichen Einschränkung oder drohender beziehungsweise bestehender Behinderung eine gezielte Bewegungstherapie medizinisch erforderlich ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt dazu das Formular Muster 56 aus. Darin werden die medizinische Begründung, die Art des Rehasports, der empfohlene Leistungsumfang und die Trainingshäufigkeit festgehalten.
Anschließend sollte ein anerkannter Rehasport-Anbieter gesucht werden. Vor der ersten Trainingseinheit ist zu klären, ob die Verordnung bei der BAHN BKK eingereicht werden muss.
Rehabilitationssport und Funktionstraining sollen laut BAHN BKK die Eigenverantwortlichkeit der Versicherten stärken und dazu beitragen, gesundheitliche Einschränkungen langfristig besser zu bewältigen. Beide Maßnahmen sind als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt. Teilnehmende sollen lernen, die Übungen nach Abschluss der Maßnahme selbstständig fortzuführen. Die BAHN BKK nennt für erwachsene Versicherte einen Leistungsumfang von maximal 50 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten. Für Kinder können bis zu 120 Einheiten innerhalb von 24 Monaten vorgesehen sein. Im Herzsport sind für Erwachsene üblicherweise 90 Einheiten innerhalb von 24 Monaten möglich. Bei Kindern beträgt der Richtwert bis zu 120 Einheiten innerhalb desselben Zeitraums. Auch Funktionstraining wird von der BAHN BKK übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Regelfall beträgt die Bewilligungsdauer maximal zwölf Monate. Bei bestimmten Erkrankungen sind bis zu 24 Monate möglich. Voraussetzung für die längere Dauer ist eine entsprechende medizinische Diagnose. Rehasport und Funktionstraining ergänzen die medizinische Behandlung und sollen nicht dauerhaft an ihre Stelle treten. Beide Maßnahmen sind deshalb zeitlich begrenzt
Vor dem Beginn sollte die ärztliche Verordnung vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Neben der Diagnose sollten insbesondere die medizinische Begründung, der verordnete Leistungsumfang und die empfohlene Trainingshäufigkeit eindeutig erkennbar sein. Der Rehasport muss bei einem anerkannten Anbieter stattfinden. Geeignete Angebote gibt es beispielsweise in Sportvereinen, Rehabilitationssportgruppen, bestimmten Physiotherapiepraxen oder Fitnessstudios. Entscheidend ist, dass der Anbieter für die Durchführung von Rehabilitationssport zugelassen ist und die Leistung zulasten der Krankenkasse abrechnen darf. Versicherte sollten außerdem darauf achten, dass das Angebot zu ihren individuellen Beschwerden passt. Während orthopädischer Rehasport beispielsweise auf die Verbesserung von Kraft, Beweglichkeit und Koordination ausgerichtet ist, gelten für Herzsportgruppen besondere medizinische und organisatorische Anforderungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kostenübernahme. Für die verordnete und übernommene Rehasport Leistung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an. Kostenpflichtige Zusatzangebote oder freiwillige Mitgliedschaften sollten jedoch vor Vertragsabschluss geprüft werden. Wer keinen geeigneten Anbieter findet oder unsicher ist, welche Rehasportgruppe zur eigenen Erkrankung passt, kann sich an die behandelnde Arztpraxis, einen regionalen Reha Sportverband oder die BAHN BKK wenden.
Eine Folgeverordnung für Rehasport kann grundsätzlich möglich sein, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Voraussetzung ist eine erneute ärztliche Einschätzung. Dabei muss nachvollziehbar sein, weshalb die betroffene Person weiterhin eine angeleitete Bewegungstherapie benötigt. Rehasport und Funktionstraining sind keine dauerhaften Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Ausschöpfung der verordneten Einheiten sollen Versicherte möglichst in der Lage sein, die erlernten Übungen selbstständig fortzuführen. Wer weiterhin in einer Gruppe aktiv bleiben möchte, kann beispielsweise einem Sportverein beitreten, ein Fitnessstudio besuchen oder geeignete Gesundheitskurse nutzen. Eine Fortsetzung in der bisherigen Rehasportgruppe ist ebenfalls möglich, muss nach Ablauf der bewilligten Leistung jedoch grundsätzlich selbst finanziert werden.
Als Alternative bietet die BAHNBKK weitere Unterstützung für regelmäßige Bewegung an. Über den Gesundheitsbonus können Versicherte unter den geltenden Voraussetzungen 30 Euro pro Jahr für eine aktive Mitgliedschaft in bestimmten Sportvereinen oder Fitnessstudios erhalten. Zusätzlich übernimmt die BAHN BKK bei regelmäßiger Teilnahme 80 Prozent der Kosten für bis zu zwei anerkannte Gesundheitskurse pro Jahr, insgesamt maximal 300 Euro.
Wenn die verordneten Einheiten nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums absolviert werden können, ein Anbieterwechsel ansteht oder eine Folgeverordnung benötigt wird, sollte frühzeitig Kontakt mit der BAHN-BKK aufgenommen werden. So lässt sich klären, ob und unter welchen Voraussetzungen weitere Einheiten übernommen werden können.
(Quelle: Bahn BKK)