HEK Krankenkasse

Rehasport über die HEK

Das sollten Sie wissen.
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Bernd Schranz

1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.

Aktualisiert am: 21. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze

Rehasport bei der HEK beantragen: So funktioniert der Ablauf

Wer bei der HEK (Hanseatische Krankenkasse) versichert ist und Rehasport in Anspruch nehmen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese wird ausgestellt, wenn Rehabilitationssport oder Funktionstraining aufgrund einer Erkrankung, körperlichen Einschränkung oder drohender beziehungsweise bestehender Behinderung medizinisch erforderlich ist. Die Verordnung erfolgt über das Formular Muster 56. Anschließend müssen Versicherte den Antrag ergänzen und zur Prüfung bei der HEK einreichen. Das ist bequem über die HEK Service- App möglich. Alternativ kann die Verordnung per Post an die HEK geschickt werden. Wichtig ist, dass beide Seiten der Verordnung vollständig und gut lesbar sind. Nach positiver Prüfung kann die Maßnahme bei einem anerkannten Anbieter begonnen werden. Die HEK weist außerdem darauf hin, dass bei Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein kann, insbesondere wenn die Maßnahme erforderlich ist, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. In diesem Fall sollte die Zuständigkeit vor der Antragstellung geklärt werden.

Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme

Die HEK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendigen Rehabilitationssport, wenn eine entsprechende Verordnung vorliegt und die Maßnahme bei einem anerkannten Leistungserbringer durchgeführt wird. Ziel ist es, körperliche Einschränkungen auszugleichen, die Leistungsfähigkeit zu verbessern und Versicherte dabei zu unterstützen, langfristig selbstständig aktiv zu bleiben. Rehasport umfasst 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Bei chronischen Herzerkrankungen können im Rahmen einer Herzsportgruppe 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten verordnet werden. Geeignete Bewegungsformen sind beispielsweise Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen. Funktionstraining ist dagegen stärker auf die gezielte Verbesserung bestimmter Körperfunktionen ausgerichtet. Es wird insbesondere bei Erkrankungen der Muskeln und Gelenke eingesetzt und findet häufig als Trocken- oder Wassergymnastik statt. Die Kosten für die genehmigte Maßnahme werden direkt zwischen Anbieter und HEK abgerechnet. Für Versicherte entsteht bei der verordneten Leistung kein verpflichtender Eigenanteil.

Worauf Versicherte bei Verordnung und Anbieterwahl achten sollten

Vor dem Einreichen sollte die ärztliche Verordnung vollständig ausgefüllt sein. Neben der Diagnose und der medizinischen Begründung müssen insbesondere Art und Umfang der Maßnahme nachvollziehbar sein. Die HEK weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Seiten der Verordnung vollständig und lesbar eingereicht werden sollen. Bei der Auswahl eines Rehasport Anbieters ist wichtig, dass die Einrichtung anerkannt ist und die verordnete Maßnahme mit der Krankenkasse abrechnen darf. Rehasport wird beispielsweise in qualifizierten Sportvereinen, Rehabilitationssportgruppen und spezialisierten Einrichtungen angeboten. Die Anbietersuche kann unter anderem über den Deutschen Behindertensportverband, den Bundesverband Rehabilitationssport sowie die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen erfolgen. Darüber hinaus kann die behandelnde Arztpraxis bei der Suche nach einem geeigneten Angebot unterstützen. Sollte während der Maßnahme ein Anbieterwechsel erforderlich werden, benötigt die HEK eine Teilnahmebestätigung des bisherigen Anbieters sowie eine Kopie der bewilligten Verordnung. Beide Unterlagen erhalten Versicherte bei ihrer bisherigen Rehasport Einrichtung.

Folgeverordnung, Verlängerung und wichtige Hinweise

Eine Folgeverordnung kann infrage kommen, wenn weiterhin eine medizinische Notwendigkeit für Rehasport besteht. Voraussetzung ist eine erneute ärztliche Einschätzung. Dabei wird insbesondere geprüft, ob weiterhin eine angeleitete Gruppentherapie erforderlich ist oder ob die Übungen bereits eigenständig durchgeführt werden können. Die HEK betont, dass Rehasport als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht ist. Versicherte sollen während der Maßnahme lernen, Bewegung langfristig in ihren Alltag zu integrieren. Rehasport ist deshalb grundsätzlich zeitlich begrenzt und keine dauerhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer auch nach Abschluss des bewilligten Rehasports weiter in einer Gruppe trainieren möchte, kann entsprechende Angebote in einem Sportverein oder einer anderen Einrichtung nutzen. Die Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft oder privat gebuchte Kurse müssen dabei selbst getragen werden. Muss eine bereits bewilligte Maßnahme vorzeitig abgebrochen werden, sollten sowohl die HEK als auch der Anbieter informiert werden. Wenn der Rehasport überhaupt nicht angetreten werden kann, verlangt die HEK die Rücksendung der bewilligten Verordnung mit dem Hinweis „nicht angetreten“. Auch bei offenen Fragen zu einer Folgeverordnung oder zum weiteren Ablauf empfiehlt sich eine rechtzeitige Rücksprache.

(Quelle: HEK)

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