1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.
Wer bei der Pronova BKK versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese kann ausgestellt werden, wenn körperliche Einschränkungen, chronische Beschwerden oder eine drohende beziehungsweise bestehende Behinderung vorliegen und Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt dafür das Formular Muster 56 aus. Darin werden unter anderem die Diagnose, die Art der Maßnahme, die Anzahl der Übungseinheiten und die empfohlene Trainingshäufigkeit festgehalten. Versicherte sollten vor der ersten Trainingseinheit die Kostenübernahme mit der Krankenkasse abstimmen.
Die Kostenübernahme für Rehasport richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der medizinischen Notwendigkeit. Rehasport soll Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen helfen, ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern und eigenständig mit ihrer Erkrankung umzugehen. Im Mittelpunkt stehen Übungen zur Förderung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit. Die Maßnahmen finden in anerkannten Gruppen unter Anleitung qualifizierter Übungsleiter statt. Geeignete Sportarten sind beispielsweise Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik und Bewegungsspiele. Nach den bundesweit geltenden Richtwerten umfasst Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen können 120 Einheiten innerhalb von 36 Monaten vorgesehen sein. Im Herzsport gelten besondere Richtwerte, beispielsweise 90 Einheiten innerhalb von 24 Monaten bei einer entsprechenden Erstverordnung. Funktionstraining unterscheidet sich vom Rehasport durch seinen stärkeren Bezug zu einzelnen Körperbereichen. Insbesondere bei rheumatischen Erkrankungen oder Einschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane können gezielte Übungen sinnvoll sein. Funktionstraining wird im Regelfall für zwölf Monate und bei bestimmten schweren Erkrankungen für bis zu 24 Monate verordnet. Grundlage hierfür ist die bundesweite Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Bei der Beantragung sollten Versicherte darauf achten, dass die ärztliche Verordnung vollständig und gut lesbar ist. Besonders wichtig sind die Diagnose, die medizinische Begründung, die verordnete Anzahl der Übungseinheiten, die Trainingshäufigkeit und das Rehabilitationsziel. Unvollständige Angaben können zu Rückfragen führen. Außerdem muss der Rehasport bei einem anerkannten Anbieter stattfinden. Nicht jedes Fitnessstudio, jeder Sportverein oder jede Physiotherapiepraxis ist automatisch zur Abrechnung von Rehabilitationssport berechtigt. Versicherte sollten daher vor der Anmeldung prüfen, ob die Einrichtung offiziell anerkannt ist. Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter können die regionalen Behinderten- und Rehabilitationssportverbände oder der Bundesverband Rehabilitationssport unterstützen. Häufig kennt auch die behandelnde Arztpraxis geeignete Angebote in der Nähe. Ein weiterer wichtiger Punkt sind mögliche Zusatzkosten. Für regulär verordneten und übernommenen Rehasport fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an. Anbieter dürfen die Teilnahme an der Kassenleistung nicht vom Abschluss einer kostenpflichtigen Vereins- oder Studio Mitgliedschaft abhängig machen. Freiwillige Zusatzangebote können jedoch separat kostenpflichtig sein.
Eine Folgeverordnung für Rehasport oder Funktionstraining ist grundsätzlich möglich, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt weiterhin einen entsprechenden medizinischen Bedarf feststellt. Eine erneute Verordnung setzt jedoch voraus, dass die zusätzliche Maßnahme medizinisch begründet werden kann. Rehasport ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Ziel ist es, Versicherte langfristig dazu zu befähigen, Bewegung eigenständig in ihren Alltag zu integrieren. Eine Folgeverordnung kommt daher insbesondere dann infrage, wenn die betroffene Person weiterhin auf fachliche Anleitung angewiesen ist und die Rehabilitationsziele noch nicht ausreichend erreicht wurden. Wer nach Ausschöpfung der ursprünglichen Einheiten weiterhin Rehasport benötigt, sollte rechtzeitig mit der behandelnden Arztpraxis sprechen. Vor Beginn zusätzlicher Einheiten sollte außerdem geklärt werden, ob die Pronova BKK die neue Verordnung vorab prüfen muss. Auch wenn ein Anbieterwechsel geplant ist oder die verordneten Einheiten nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums absolviert werden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Rücksprache mit der Krankenkasse. So lassen sich offene Fragen zu einer möglichen Verlängerung, dem verbleibenden Leistungsumfang und der Fortführung der Maßnahme klären.
(Quelle: Pronova BKK)