1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.
Für die Teilnahme am ärztlich verordneten und vom Rehabilitationsträger übernommenen Rehasport darf keine verpflichtende kostenpflichtige Mitgliedschaft verlangt werden.
Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Vorauszahlungen für den eigentlichen Rehasport sind grundsätzlich nicht zulässig.
Kostenpflichtige Zusatzangebote oder eine freiwillige Mitgliedschaft können zusätzlich angeboten werden, die Entscheidung dafür muss jedoch freiwillig erfolgen.
Prüfe bei einem zusätzlichen Vertrag insbesondere Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung.
Lass dir erklären, welche Leistungen zum Rehasport gehören und welche Leistungen du zusätzlich selbst bezahlst.
Wer Rehasport verschrieben bekommt, möchte vor allem eines: etwas für die eigene Gesundheit tun und wieder mehr Sicherheit in Bewegung und Alltag gewinnen. Bei der Anmeldung bei einem Rehasport Anbieter sind für die Anmeldung einige Unterlagen vorzulegen. Neben der eigentlichen Rehasport Verordnung kann darunter auch ein Vertrag über eine Mitgliedschaft oder zusätzliche Trainingsangebote sein. Bevor du einen solchen Rehasport Vertrag unterschreibst, solltest du deshalb genau prüfen, welche Leistungen vereinbart werden, welche Kosten entstehen und wie lange du dich bindest. Denn wichtig ist: Der von einem Rehabilitationsträger übernommene Rehasport darf grundsätzlich nicht von einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft abhängig gemacht werden.
Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Er wird ärztlich verordnet und beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse oder einem anderen Rehabilitationsträger finanziert. Die Abrechnung der einzelnen Rehasport Einheiten erfolgt grundsätzlich direkt zwischen dem anerkannten Rehasport Anbieter und dem zuständigen Kostenträger. Die Teilnahme wird dabei entsprechend dokumentiert. Für die reine Teilnahme am bewilligten Reha Sport musst du deshalb grundsätzlich keinen kostenpflichtigen Fitnessstudio- oder Mitgliedschaftsvertrag abschließen. Die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining stellt ausdrücklich klar, dass eine Mitgliedschaft in einem Verein, einer Selbsthilfegruppe oder bei einem entsprechenden Anbieter während der Verordnungsdauer nicht verpflichtend sein darf. Etwas anderes gilt, wenn du dich freiwillig für zusätzliche Leistungen entscheidest. Das kann beispielsweise ein ergänzendes Geräte Training, die Nutzung eines Fitnessbereichs oder eine Mitgliedschaft sein. In diesem Fall kann ein eigener privatrechtlicher Vertrag entstehen.
Ein zusätzliches Trainingsangebot kann eine sinnvolle Ergänzung zum Rehasport sein. Schließlich soll Rehabilitationssport auch dazu beitragen, langfristig einen aktiveren Lebensstil zu entwickeln und Bewegung eigenverantwortlich fortzuführen. Trotzdem solltest du einen Vertrag nur abschließen, wenn du das zusätzliche Angebot tatsächlich nutzen möchtest und die Konditionen zu dir passen. Nimm dir deshalb vor der Unterschrift Zeit und prüfe insbesondere Kosten, Leistungen, Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. Frage nach, wenn einzelne Punkte unklar formuliert sind. So kannst du dich anschließend auf das konzentrieren, worum es beim Rehasport eigentlich geht: regelmäßige Bewegung, mehr Belastbarkeit und einen möglichst nachhaltigen Umgang mit der eigenen Gesundheit.
(Quelle: Rehasport Informationen)