1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.
Rehasport richtet sich insbesondere an Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung und soll unter anderem Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination verbessern.
Rehasport wird ärztlich verordnet. Bei gesetzlich Krankenversicherten erfolgt dies über das Formular Muster 56.
Je nach Rehabilitationsträger muss die Verordnung vor Beginn genehmigt werden; einige Kostenträger verzichten inzwischen auf eine vorherige Genehmigung.
Rehasport findet grundsätzlich regelmäßig und unter fachkundiger Anleitung in festen Gruppen statt.
Für gesetzlich Krankenversicherte sind häufig 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten vorgesehen. Je nach Erkrankung und individuellem Bedarf sind Abweichungen möglich.
Rehasport hilft dabei, nach einer Erkrankung, Verletzung oder bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen wieder aktiver zu werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht einfach um ein gewöhnliches Fitnessangebot. Rehabilitationssport ist eine gesetzlich geregelte ergänzende Leistung, die unter bestimmten Bedingungen von Rehabilitationsträgern wie der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen wird.
Rehabilitationssport, kurz Rehasport oder Reha- Sport, ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Das Training soll Menschen dabei unterstützen, gesundheitliche Einschränkungen besser zu bewältigen und möglichst dauerhaft am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben zu können. Zu den zentralen Zielen gehören die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität. Darüber hinaus soll Rehasport die Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit fördern und Teilnehmer dazu befähigen, auch nach dem Ende der verordneten Leistung selbstständig körperlich aktiv zu bleiben. Rehasport wird grundsätzlich in Gruppen und unter Anleitung entsprechend qualifizierter Übungsleiter durchgeführt. Als Rehabilitationssportarten kommen beispielsweise Gymnastik, Gymnastik im Wasser, Schwimmen, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen sowie bestimmte Bewegungsspiele infrage.
Eine der wichtigsten Reha Sport Voraussetzungen ist die medizinische Notwendigkeit. Rehabilitationssport kommt laut Rahmenvereinbarung für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Menschen infrage, denen eine Behinderung droht. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose. Der Arzt beurteilt vielmehr, ob Rehasport geeignet ist, die vorhandenen Beeinträchtigungen zu verbessern oder den Rehabilitationserfolg zu sichern. Darüber hinaus müssen Teilnehmer grundsätzlich über die notwendige Mobilität sowie die körperliche und psychische Belastbarkeit verfügen, um an Übungen innerhalb einer Gruppe teilnehmen zu können. Die Übungen werden anschließend an die jeweilige Leistungsfähigkeit und die gesundheitlichen Einschränkungen angepasst. Rehasport kann beispielsweise bei Erkrankungen und Einschränkungen aus den Bereichen Orthopädie, Neurologie, Innere Medizin, Krebserkrankungen oder Herzerkrankungen infrage kommen. Welche Form des Rehasports geeignet ist, sollte immer individuell medizinisch beurteilt werden.
Wer Rehasport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen möchte, benötigt eine ärztliche Verordnung. Für den Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport beziehungsweise Funktionstraining wird das Formular Muster 56 verwendet. Auf der Verordnung werden unter anderem die Diagnose beziehungsweise Funktionsbeeinträchtigung, die empfohlene Art des Rehasports, die Anzahl der Übungseinheiten und gegebenenfalls besondere Anforderungen angegeben. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verordnung und Genehmigung: Nach der Rahmenvereinbarung ist grundsätzlich eine Bewilligung durch den zuständigen Rehabilitationsträger vorgesehen. Einige Kostenträger haben jedoch einen Genehmigungsverzicht eingeführt. In diesen Fällen kann die Verordnung direkt beim anerkannten Rehasportanbieter vorgelegt werden. Teilnehmer sollten deshalb bei ihrer Krankenkasse oder dem Anbieter nachfragen, welcher Ablauf in ihrem konkreten Fall gilt.
Rehasport ist keine Sammlung frei nutzbarer Trainingstermine. Der Gruppencharakter gehört ausdrücklich zum Konzept. Teilnehmer trainieren deshalb regelmäßig in festen Gruppen unter fachkundiger Anleitung. Dadurch sollen nicht nur körperliche Fähigkeiten verbessert, sondern auch Austausch, Motivation und Hilfe zur Selbsthilfe gefördert werden. Eine regelmäßige Teilnahme ist deshalb ausdrücklich vorgesehen. Längere Unterbrechungen sollten sich auf begründete Ausnahmefälle beschränken, beispielsweise eine Erkrankung, einen Krankenhausaufenthalt oder eine Urlaubsreise.
Nicht jedes Fitnessstudio und nicht jeder Sportkurs darf automatisch Rehabilitationssport auf ärztliche Verordnung anbieten. Die jeweilige Rehasportgruppe muss als solche anerkannt sein. Die Prüfung erfolgt durch die zuständigen anerkennenden Stellen beziehungsweise Leistungsträger oder Leistungserbringer Verbände. Dabei werden unter anderem die Qualifikation der Übungsleitung, Gruppengröße, Trainingsstätte, Ausstattung, Versicherung sowie organisatorische und gegebenenfalls medizinische Voraussetzungen kontrolliert. Die Übungsleitung benötigt eine entsprechende Qualifikation für den jeweiligen Reha Sportbereich. Für Anbieter ist deshalb wichtig, die Anerkennung bereits vor Aufnahme des regulären Rehasport Betriebes zu beantragen und sämtliche geforderten Nachweise bereitzuhalten.
Die räumlichen Voraussetzungen für Rehasport sind vergleichsweise genau geregelt. Bei der Anerkennung einer Rehabilitationssportgruppe muss die Größe der Übungsstätte angegeben werden. Grundsätzlich sind mindestens fünf Quadratmeter freie Nettofläche pro Teilnehmer vorgesehen. Bei einer regulären Rehasportgruppe mit beispielsweise zehn Teilnehmern wären damit mindestens 50 Quadratmeter freie Trainingsfläche erforderlich. Bei 15 Teilnehmern wären es entsprechend mindestens 75 Quadratmeter. Entscheidend ist die tatsächlich für die Übungen verfügbare freie Fläche. Für Warmwassertraining gelten andere Anforderungen. Hier sieht die Rahmenvereinbarung für das Therapie- beziehungsweise Übungsbecken mindestens drei Quadratmeter freie Nettofläche je Teilnehmer vor. Zusätzlich werden unter anderem Angaben zur Wasserwärme verlangt. Darüber hinaus gehören geeignete Materialien, gegebenenfalls notwendige Sonderausstattungen, spezielle Geräte oder Hilfsmittel zur Beurteilung der Übungsstätte. Auch die Barrierefreiheit spielt bei der Anerkennung eine Rolle. Welche Ausstattung konkret notwendig ist, hängt von der Zielgruppe und der jeweiligen Reha Sportart ab.
Auch die Gruppengröße ist geregelt. Beim klassischen Rehabilitationssport liegt die maximale Teilnehmerzahl grundsätzlich bei 15 Personen. Für bestimmte Gruppen bestehen abweichende Grenzen. Herzgruppen dürfen grundsätzlich bis zu 20 Teilnehmer umfassen, Herzinsuffizienz Gruppen maximal zwölf. Bei Rehasportgruppen mit schwerstbehinderten Menschen liegt die Gruppengröße bei sieben Teilnehmern. Für Kindergruppen sind grundsätzlich zehn Kinder vorgesehen beziehungsweise fünf bei schwerstbehinderten Kindern. Diese Begrenzungen sollen gewährleisten, dass die qualifizierte Übungsleitung die Teilnehmer ausreichend anleiten und die Übungen an deren gesundheitliche Voraussetzungen anpassen kann.
Für Rehasport bei Menschen mit Herzerkrankungen gelten besonders hohe Anforderungen. Hier muss die medizinische Betreuung und Überwachung sichergestellt werden. Je nach Ausgestaltung des Angebots kann die medizinische Betreuung durch einen verantwortlichen Herzgruppen Arzt erfolgen, während die konkrete Notfallabsicherung teilweise auch auf andere Weise gewährleistet werden kann. Für Herzinsuffizienz Gruppen gelten nochmals besondere Vorgaben. Bei der Anerkennung von Herzgruppen werden unter anderem ein Notfallplan und die Organisation der Notfallversorgung geprüft. Die Anforderungen sind damit umfangreicher als bei vielen klassischen orthopädischen Reha Sportgruppen.
Die Voraussetzungen für Rehasport betreffen also nicht nur die ärztliche Verordnung. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus medizinischer Notwendigkeit, geeigneter Gruppenfähigkeit, einem anerkannten Anbieter und einer qualifizierten Betreuung. Gleichzeitig gelten für die Leistungserbringer klare Anforderungen. Besonders die räumlichen Voraussetzungen für Rehasport, die Qualifikation der Übungsleitung und die zulässigen Gruppengrößen sorgen dafür, dass die Übungen unter geeigneten und möglichst sicheren Bedingungen durchgeführt werden können. Wer eine Rehasportverordnung erhält, sollte daher zunächst prüfen, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist und welche anerkannten Anbieter für die eigene Erkrankung infrage kommen. Sind diese Punkte geklärt, steht dem Einstieg in den Rehasport nichts mehr im Weg.
(Quellen: rehasport-informationen.de, Apotheken Umschau)