1. Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V.
Wer bei der IKK Südwest versichert ist und Rehasport nutzen möchte, benötigt zunächst eine ärztliche Verordnung. Diese wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt, wenn Rehabilitationssport oder Funktionstraining medizinisch sinnvoll ist. Dafür wird das Formular Muster 56 genutzt, auf dem unter anderem die Diagnose, die Art der Maßnahme, der Leistungsumfang und die empfohlene Trainingshäufigkeit vermerkt werden. Eine Besonderheit bei der IKK Südwest ist der regionale Genehmigungsverzicht. Versicherte, die ihren Rehasport bei einem zugelassenen Anbieter in Hessen, Rheinland- Pfalz oder im Saarland durchführen möchten, müssen ihre Verordnung nicht vorab zur Genehmigung einreichen. Sie können sich direkt an einen geeigneten Anbieter wenden. Wichtig ist, dass der Rehasport innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Verordnung begonnen wird. Wer dagegen einen Anbieter außerhalb dieser drei Bundesländer nutzen möchte, muss die ergänzte Verordnung zur Prüfung bei der IKK Südwest einreichen. Erst nach Klärung der Kostenübernahme sollte mit dem Rehasport begonnen werden.
Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für Rehabilitationssport und Funktionstraining, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Rehasport soll insbesondere Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit verbessern und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei unterstützen, langfristig aktiver zu werden. Die Übungen finden in Gruppen statt und werden von qualifizierten Übungsleitern durchgeführt. Es werden 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten verordnet. Bei bestimmten schweren chronischen Krankheitsbildern können 120 Einheiten innerhalb von 36 Monaten vorgesehen sein. Für Menschen mit Herzerkrankungen gelten besondere Richtwerte: Bei einer Erstverordnung sind häufig 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten möglich, bei einer entsprechenden Folgeverordnung 45 Einheiten innerhalb von 12 Monaten.
Funktionstraining ist vom Rehasport zu unterscheiden. Es konzentriert sich stärker auf einzelne Körperbereiche, insbesondere Muskeln und Gelenke. Hierfür ist üblicherweise ein Zeitraum von zwölf Monaten mit ein bis zwei Übungseinheiten pro Woche vorgesehen. Bei bestimmten chronischen Erkrankungen können es 24 Monate sein. Die Kosten für die verordnete Leistung werden direkt zwischen dem anerkannten Anbieter und der IKK Südwest abgerechnet. Ein verpflichtender Eigenanteil fällt nicht an.
Vor Beginn des Rehasports sollte die ärztliche Verordnung vollständig und gut lesbar sein. Besonders wichtig sind die Diagnose, die medizinische Begründung, die vorgesehene Anzahl der Übungseinheiten und das Rehabilitationsziel. Außerdem sollte geprüft werden, ob der gewünschte Anbieter für die Durchführung von Rehasport zugelassen ist. Leistungen bei nicht zugelassenen Anbietern gelten als Privatleistungen und können nicht zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Rehasport kann beispielsweise in Sportvereinen, Physiotherapiepraxen oder Fitnessstudios stattfinden, sofern die jeweilige Einrichtung über die erforderliche Anerkennung verfügt. Für die Suche nach geeigneten Angeboten stehen unter anderem die Behinderten- und Rehabilitationssportverbände in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland zur Verfügung. Auch die behandelnde Arztpraxis kann bei der Suche nach einer passenden Gruppe helfen. Versicherte sollten frühzeitig nach freien Kursplätzen fragen, damit sie innerhalb der vorgesehenen Frist mit dem Training beginnen können.
Eine Folgeverordnung für Rehasport oder Funktionstraining ist bei der IKK Südwest grundsätzlich möglich, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt weiterhin einen entsprechenden medizinischen Bedarf feststellt. Dafür muss erneut eine ärztliche Verordnung ausgestellt werden. Eine automatische Verlängerung nach Ausschöpfung der ursprünglichen Einheiten ist nicht vorgesehen. Besonders bei schweren chronischen Erkrankungen und bestimmten Herzerkrankungen können zusätzliche Einheiten medizinisch notwendig sein. Entscheidend ist, ob die Ziele des Rehasports noch nicht erreicht wurden und weiterhin eine angeleitete Gruppentherapie erforderlich ist. Für die weitere Verordnung gelten dieselben regionalen Genehmigungsregelungen wie für die Erstverordnung. Findet der Rehasport bei einem zugelassenen Anbieter in Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland statt, ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Bei einem Anbieter außerhalb dieser Bundesländer sollte die Folgeverordnung vor Beginn weiterer Einheiten bei der IKK Südwest eingereicht werden. Wenn ein Anbieterwechsel notwendig wird oder die verordneten Einheiten nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums absolviert werden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Rücksprache mit der IKK Südwest. So kann geklärt werden, wie die noch offenen Einheiten genutzt werden können.
(Quelle: IKK Südwest)